Jurte

Seit vielen Generationen leben Völker aus dem Norden in Jurten. Hier wird gekocht, geschlafen, gespielt und Dinge für das tägliche Leben hergestellt. Die schwarze Jurte mit einem prasselnden Feuer in der Mitte bietet ein unvergleichliches Flair – für romantische Feste bis hin zu Märchenerzählungen.

Die runde auffällige Form und das große Platzangebot (auch ohne Seitenwände) eignet sich genauso für kreative Workshops, Outdoorseminare oder auch im Winter für Glühweinstände u.v.m.

Aufbauzeit:

Der Aufbau der 6er-Jurte benötigt
ca. 60-90 Minuten.

Unsere Jurte bieten wir ausschließlich in der „all inclusive Variante“ an. Unser Team kommt mit einem eigenen Transporter, baut die Jurte auf, schult den Mieter in die Handhabung ein und holt alles nach der Veranstaltung wieder ab.

 

Preis auf Anfrage. Angebot anfordern

Den Verleih unserer Jurte bieten wir ausschließlich in einem Umkreis von 50km vom Standort Langenzersdorf an.

Alle Preise inkl 20% UST

zeltstadt.at - Gerwald Wessely e.U.
A-2103 Langenzersdorf bei Wien
Tuttenhofstraße 75

Tel: +43 (0)2244 / 33938
Fax: +43 (0)2244 / 29465
Mobil: + 43 (0)664 / 382-76-02

Jurte als Leihzelt

Maße:

Grundfläche: 600cm Durchmesser
Gesamthöhe: 330cm
Seitenhöhe: 200cm
Gewicht: komplett ca. 100kg

Ausführung:

Einzigartiges Flair durch die traditionelle Jurtenform aus 100% natürlichem Material. In der Mitte des Daches befindet sich ein Rauchloch. Im Zentrum des Zeltes kann ein Feuer in einer speziellen Schale entfacht werden. Je nach Untergrund kann die Jurte mittels Jurten-Seitenstangen aus Stahl (die nach außen in der Wiese abgespannt werden) oder mit einem Gerüststecksystem (auf Asphalt) errichtet werden.

Qualität, Umfang:

Dach, Seitenwände und Abdeckplane: Baumwollgewebe, 285g/m², schwarz
Gestell: Holzdreibein (für die Mitte), Jurtenseitenstangen (Stahl) oder Jurtengerüst (Holz/Stahl)

Reparatur- und oder Reinigungsaufwand sowie der Ersatz verloren gegangener Teile wird gesondert verrechnet. Mietkosten und Kaution werden bei der Übernahme fällig. Ab Übernahme der Mietgegenstände geht die Haftung bis zur Rückstellung derselben an den Mieter über.