Klarer Fall:

Reparatur- und oder Reinigungsaufwand sowie der Ersatz verloren gegangener Teile wird gesondert verrechnet.

Mietkosten und Kaution werden bei der Übernahme fällig.

Ab Übernahme der Mietgegenstände geht die Haftung bis zur Rückstellung derselben an den Mieter über.

zeltstadt.at - Gerwald Wessely e.U.
A-2103 Langenzersdorf bei Wien
Tuttenhofstraße 75

Tel: +43 (0)2244 / 33938
Fax: +43 (0)2244 / 29465
Mobil: + 43 (0)664 / 382-76-02

Leihzelte AGB

Verleihbedingungen

  1. Alle Verleihzelte sind das uneingeschränkte Eigentum von zeltstadt.at/Gerwald Wessely (Verleiher).
  2. Die Leihzelte werden von uns in ordentlichem und sauberen Zustand übergeben.
  3. Der Mieter haftet für jeden Schaden, der während der Leihzeit entsteht und über die normale Abnutzung hinaus geht.
  4. Sofern beim Verleih nicht die „all inclusive Variante“ gewählt wurde, hat der Mieter für die ordnungsgemäße Aufstellung der Zelte zu sorgen, insbesondere bei starkem Wind und Regen sind die Zelte durch entsprechende Abspannungen vor Beschädigungen zu schützen. Wir übernehmen keinerlei Haftung oder Schadenersatzansprüche aus Schäden und Verletzungen am Mieter sowie weiterer Personen, die sich durch unsachgemäße Aufstellung ergeben. Weiters hat der Mieter nach dem Einsatz für eine entsprechende Säuberung und Trocknung zu sorgen und die Zelte in sauberem, trockenen Zustand, verpackt wie bei der Ausleihe zu retournieren.
  5. Sofern beim Verleih die „all inclusive Variante“ gewählt wurde, wird das Leihzelt durch unser Team aufgestellt, danach der Mieter kurz in die Handhabung eingeschult und das Zelt zum vereinbarten Zeitpunkt wieder abgeholt. Ab Übernahme der Mietgegenstände geht die Haftung bis zur Abholung an den Mieter über. Das betrifft insbesondere Schadenersatzansprüche aus Schäden und Verletzungen am Mieter sowie weiterer Personen die sich durch unsachgemäße Handhabung ergeben.
  6. Reparatur- und oder Reinigungsaufwand sowie der Ersatz verloren gegangener Teile wird gesondert verrechnet.
  7. Die Verleihzelte dürfen nicht außerhalb des österreichischen Bundesgebiets verbracht werden.
  8. Die Zelte sind nicht gegen Diebstahl und Vandalismus versichert. Verluste, Total- und Großschäden müssen daher unmittelbar bezahlt werden. Im Diebstahlfall (polizeiliche Anzeige notwendig) haftet der Mieter zu 50% des Neuwertes.
  9. Die Vergabe von Leihzelten erfolgt nach Maßgabe des Lagerbestands. Die Vermietung gilt nach Bestätigung der Reservierung durch zeltstadt.at und Übersendung der unterschriebenen Leihvereinbarung als erteilt. Für ein allfälliges Storno weniger als 7 Tage vor Vermietbeginn wird die halbe Leihgebühr bzw. die halbe Mietpauschale in Rechnung gestellt, ausgenommen es kann ein Ersatzmieter für diesen Zeitraum gefunden werden.
  10. Die Verleihung kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
  11. Die Verleihpreise verstehen sich in EURO inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und gelten für Abholung sowie Retournierung der Zelte vom Verleiher bzw. vom Lagerort in Langenzersdorf bei Wien. Für den Transport und die Verladung hat der Mieter selbst zu sorgen (Achtung auf erforderliche Fahrzeuggrößen).
  12. Nach Maßgabe freier Ressourcen bieten wir auch die Zustellung und Abholung im Umkreis von 50km (einfache Strecke) gegen Gebühr (Pauschale 10 EUR einfache Strecke + amtliches Kilometergeld) an, auch in diesem Fall ist für die Be- und Entladung am Zielort selbst zu sorgen.
  13. Ebenso ist nach Maßgabe freier Ressourcen der Auf- und Abbau zu den bei den einzelnen Leihzelttypen angegebenen Montagepauschalen möglich.
  14. Bei der Abholung bzw. bei der Übergabe nach Aufstellung ist auf der Verleihvereinbarung Name, Adresse und Telefonnummer des Abholers anzugeben ist (Organisationsname ist nicht ausreichend), an Minderjährige erfolgt grundsätzlich kein Verleih.
  15. Bei der Übernahme ist die vereinbarte Leihgebühr sowie die angegebene Kaution bzw. die Mietpauschale fällig. Auf die Notwendigkeit einer Kaution weisen wir auf der Reservierungsbestätigung hin.
  16. Die Höhe der Leihgebühr ist vom Zelttyp abhängig (siehe Übersicht Verleihzelte).
  17. Bei Nichteinhaltung des Rückgabetermins werden automatisch die/der Miettag(e) mehr verrechnet.
  18. Mit der Erteilung eines Auftrags erkennt der Mieter diese Verleihbedingungen und allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verleihers vollinhaltlich an. Änderungen müssen schriftlich festgelegt werden.